Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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der Capalbo GmbH für Gastronomie- und Gewerbekunden
Capalbo GmbH
Mühlstraße 9
63165 Mühlheim am Main
Geschäftsführer: Nicodemo Capalbo
Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister: HRB 56276
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Verkäufe und sonstigen Leistungen der Capalbo GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere gegenüber Gastronomie-, Handels- und sonstigen Gewerbekunden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Capalbo GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der Capalbo GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
- Angebote der Capalbo GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Bestellungen des Kunden können insbesondere persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über elektronische Bestellsysteme oder über sonstige von der Capalbo GmbH angebotene Bestellwege erfolgen.
- Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Ausführung der Bestellung, Bereitstellung bzw. Übergabe der Ware oder Lieferung der Ware zustande.
- Bei kurzfristig nicht verfügbaren Artikeln besteht keine Verpflichtung zur Lieferung, soweit keine verbindliche Lieferzusage erfolgt ist.
§ 3 Preise und individuelle Kundenkonditionen
- Es gelten die für den jeweiligen Kunden vereinbarten Preise und Konditionen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Individuell vereinbarte Einkaufspreise, Rabatte, Boni, Sonderpreise und sonstige Kundenkonditionen haben Vorrang vor allgemeinen Preislisten und diesen AGB.
- Pfand, Transportkosten, Lieferkosten und sonstige vereinbarte Nebenkosten können zusätzlich berechnet und auf der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
- Maßgeblich für die Abrechnung sind die auf der jeweiligen Rechnung bzw. den dazugehörigen Verkaufsunterlagen ausgewiesenen Preise und Konditionen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den jeweils individuell mit dem Kunden vereinbarten Konditionen.
- Maßgeblich sind insbesondere die auf der jeweiligen Rechnung, Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung angegebenen Zahlungsbedingungen.
- Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb des dort angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen.
- Individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen, insbesondere unterschiedliche Zahlungsziele, Vorauszahlung, Barzahlung, Überweisung oder SEPA-Lastschrift, bleiben unberührt und haben Vorrang vor diesen AGB.
- Soweit weder eine individuelle Zahlungsbedingung vereinbart noch auf der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
- Nach Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Die Capalbo GmbH ist bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt, weitere Lieferungen - soweit gesetzlich zulässig - von der Begleichung fälliger Forderungen oder von Vorauszahlung abhängig zu machen.
§ 5 Lieferung und Abholung
- Die Lieferung erfolgt an die mit dem Kunden vereinbarte Lieferadresse.
- Vom Kunden angegebene Lieferadressen müssen für die vereinbarte Anlieferung geeignet und erreichbar sein.
- Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
- Bei Selbstabholung geht die Verantwortung für die Ware mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten auf diesen über.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass während des vereinbarten Lieferzeitraums eine zur Warenannahme berechtigte Person anwesend ist.
§ 6 Warenannahme, Kontrolle und Reklamationen
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu untersuchen.
- Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt, gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
- Offensichtliche Fehlmengen, Falschlieferungen, Transportschäden oder erkennbare Qualitätsmängel sind unverzüglich nach Feststellung gegenüber der Capalbo GmbH anzuzeigen.
- Bei frischen, gekühlten, tiefgekühlten oder sonstigen leicht verderblichen Lebensmitteln ist eine besonders zeitnahe Kontrolle nach Warenannahme erforderlich. Festgestellte Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Zur Prüfung einer Beanstandung kann die Capalbo GmbH insbesondere die Angabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Chargen- bzw. Losnummer sowie geeignete Fotos oder sonstige Nachweise verlangen, soweit dies für die Prüfung erforderlich und zumutbar ist.
- Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 7 Frische-, Kühl- und Tiefkühlware
- Der Kunde ist verpflichtet, nach Übergabe der Ware die für das jeweilige Produkt erforderlichen Lagerungs-, Hygiene- und Kühlbedingungen einzuhalten.
- Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Lagerung und die Einhaltung der Kühlkette nach Übergabe der Ware liegt beim Kunden.
- Schäden oder Qualitätsverluste, die nach Übergabe durch eine nicht sachgerechte Lagerung, Unterbrechung der Kühlkette oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstehen, stellen keinen von der Capalbo GmbH zu vertretenden Mangel dar.
§ 8 Gewichtsartikel und natürliche Abweichungen
- Bei Fleisch, Wurst, Käse, Obst, Gemüse und sonstigen gewichtsabhängig verkauften Waren kann das tatsächliche Gewicht von zuvor angegebenen Richt- oder Bestellgewichten abweichen.
- Bei nach Gewicht verkauften Artikeln erfolgt die Abrechnung grundsätzlich anhand des tatsächlich festgestellten bzw. auf den Verkaufsunterlagen ausgewiesenen Gewichts.
- Bei Naturprodukten und Lebensmitteln sind handelsübliche und natürliche Abweichungen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Reifegrad, Gewicht und Beschaffenheit möglich, soweit hierdurch die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 9 Mindesthaltbarkeit und Verbrauchsdatum
- Für Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten ist die Kennzeichnung auf dem jeweiligen Produkt maßgeblich.
- Bei ausdrücklich als Restposten, Sonderangebot, MHD-Ware oder vergleichbar gekennzeichneter Ware kann ein kürzeres Mindesthaltbarkeitsdatum Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit sein.
- Nach Übergabe der Ware ist der Kunde für deren sachgerechte Lagerung und Verwendung unter Beachtung der jeweiligen Kennzeichnung verantwortlich.
§ 10 Pfand und Leergut
- Pfandbeträge werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den für den jeweiligen Artikel bzw. Kunden vereinbarten Konditionen berechnet.
- Pfand und Leergut können auf Rechnungen, Lieferscheinen oder Gutschriften gesondert ausgewiesen werden.
- Eine Gutschrift für zurückgegebenes Leergut erfolgt nur für Leergut, das von der Capalbo GmbH zurückgenommen werden kann und sich in einem für die Rücknahme geeigneten Zustand befindet.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden über Pfand, Mehrweggebinde und Leergutrücknahme haben Vorrang.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die von der Capalbo GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der Capalbo GmbH.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Capalbo GmbH.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
§ 12 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist die Capalbo GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden und Kosten geltend zu machen.
- Die Capalbo GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug offene Forderungen nach erfolgloser Zahlungsaufforderung an einen Rechtsanwalt, ein Inkassounternehmen oder eine Auskunftei zu übergeben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.
Gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Lieferhindernisse und höhere Gewalt
- Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Capalbo GmbH liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
- Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Verkehrs- oder Transportstörungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt gehören.
- Die Capalbo GmbH informiert den Kunden über erhebliche Lieferhindernisse, soweit dies unter den jeweiligen Umständen möglich und zumutbar ist.
§ 15 Haftung
- Die Capalbo GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Capalbo GmbH.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der Capalbo GmbH und dem Kunden haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Capalbo GmbH
Mühlstraße 9 · 63165 Mühlheim am Main
Amtsgericht Offenbach am Main · HRB 56276
Stand: Januar 2026